Anwalt für Ehevertrag in Nordhorn – die Finanzen frühzeitig regeln
Der Rechtsanwalt für Familienrecht berät Sie umfassend und vertritt Sie vor Gericht.
Auch, wenn es am Anfang einer Beziehung unmöglich erscheint – die große Liebe hält manchmal nicht für immer. Ist das Paar, das sich trennen möchte, verheiratet, kann es schnell teuer werden. Denn bei einer Scheidung geht es auch um Geld. Obwohl es für viele Verliebte unromantisch erscheinen mag, sollte vor der Hochzeit ein Ehevertrag bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht aufgesetzt werden.
Wenden Sie sich für diesen wichtigen Schritt an unsere Anwaltskanzlei in Nordhorn! Wir bieten eine umfassende Beratung und setzen den Vertrag auf, den die zukünftigen Eheleute nur noch unterzeichnen müssen.
Das sollten Sie zum Ehevertrag wissen
Im Folgenden beantworten wir einige Fragen, die unsere Mandanten uns oft stellen:
Was kostet ein Ehevertrag?
Für die Beratung und Beurkundung ist ein Honorar in Höhe von circa 530 Euro zu zahlen.
Was ist beim Ehevertrag zu beachten?
Inhalte sind Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung des Hausrats, Erbrecht sowie Umgangsrecht.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Mit einem Ehevertrag lassen sich im Vorfeld der Eheschließung die finanziellen Angelegenheiten wie der Ehegattenunterhalt oder die Altersversorgung nach eigenen Wünschen gestalten. Denn bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur ein Notar den Vertrag aufsetzen darf.
Was ist beim Unterhalt zu beachten?
In einem Ehevertrag kann die Höhe des Unterhalts für den Ehepartner im Falle einer Scheidung geregelt werden. Es kann sogar festgelegt werden, dass kein Unterhalt an den Ex-Partner zu zahlen ist.
Wie lange ist ein Ehevertrag gültig?
Der Vertrag ist für die gesamte Dauer der Ehe gültig.
Was ist eine Gütertrennung?
Bei einer Gütertrennung behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen und verwaltet es selbst.
Sie möchten einen Ehevertrag von uns aufsetzen lassen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit der Kanzlei.