Anwalt bei Scheidung in Nordhorn – erfahren und kompetent
Vom Trennungsjahr bis hin zum Unterhalt umfassend beraten und vertreten.
Eine Scheidung ist eine emotionale Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Neben der Ernüchterung über die verlorene Liebe und Lebensgemeinschaft sind viele organisatorische Verpflichtungen äußerst belastend. Wenden Sie sich, sobald Sie sich für eine Scheidung entschieden haben, an unsere Kanzlei in Nordhorn für eine umfassende juristische Beratung sowie die Vertretung vor Gericht, falls nötig. Vor dem Familiengericht, das die Scheidung durchführt, ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt zwingend erforderlich.
Zeitlicher Rahmen einer Scheidung – Ihr Anwalt informiert
Wollen ein Ehegatte oder beide Parteien sich scheiden lassen, müssen sie zunächst ein Jahr lang getrennt leben (Trennungsjahr). Anschließend kann die Scheidung erfolgen, sofern beide ehemalige Partner einwilligen. Eine Partei kann die Scheidung ablehnen, wenn die Tatsachen gegen eine endgültige Trennung sprechen. Dies können eine fehlende räumliche Trennung oder eine Versöhnung sein. Leben beide Partner bereits seit drei Jahren nicht mehr zusammen, erkennt das das Gesetzt die Ehe als endgültig gescheitert an und sieht eine Scheidung vor, auch wenn eine Partei nicht einwilligt. Liegt ein Härtefall wie etwa Gewalttätigkeit vor, kann eine Scheidung vorzeitig durchgeführt werden.
Scheidung und Unterhalt
Im Zusammenhang mit einer Scheidung kommt dem Thema Unterhalt eine große Bedeutung zu. Grundsätzlich sind Eltern ihren Kindern gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, sofern diese nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Kinder die Schule besuchen oder studieren. Die ehemaligen Partner müssen nach der Scheidung selbst für ihre Einkommen sorgen, es gibt jedoch Ausnahmen. So hat eine Partei der anderen unter anderem Unterhalt zahlen, wenn diese kleine Kinder betreut oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. Sobald Kinder drei Jahre alt sind, kann der betreuenden Person zumindest eine Teilzeittätigkeit zugemutet werden.
Im Folgenden beantworten wir einige Fragen, die Mandanten uns oft stellen:
Was kostet ein Anwalt bei einer Scheidung?
Der Idealfall ist eine einvernehmliche Scheidung, für die die Eheleute zwischen 1.500 Euro und 2.500 Euro zu zahlen haben. Ansonsten beträgt die Verfahrensgebühr 1,3 Gebührensätze.
Was macht ein Anwalt bei einer Scheidung?
Der Anwalt stellt sicher, dass alle Prozesse im Sinne seines Mandanten ablaufen. Dabei steht er ihm als Ansprechpartner bei allen Fragestellungen zur Seite.
Ab wann sollte der Anwalt eingeschaltet werden?
Nach dem Trennungsjahr kann der Rechtsanwalt für Familienrecht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen schon vor Ablauf des Trennungsjahres bei sämtlichen Fragen zur Verfügung.
Welche Papiere sind nötig?
Diese Dokumente müssen Sie beim Familiengericht einreichen: anwaltliche Vollmacht für den Scheidungsantrag, Ehevertrag, Kopie des Familienstammbuchs oder Heiratsurkunde, Kopie der Geburtsurkunde der Kinder, Personalausweis, Formulare für den Versorgungsausgleich, im Falle der Prozesskostenbeihilfe Nachweise über persönliche Finanzen, beglaubigte Kopie der notariellen Scheidungsfolgevereinbarung, wenn vorhanden.
Wer zahlt den Anwalt bei einer Scheidung?
Jede Partei zahlt ihren Scheidungsanwalt selbst und übernimmt die Hälfte der Gerichtskosten.
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